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   FG Berlin-Brandenburg, 21.04.2022 - 15 K 15132/21   

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https://dejure.org/2022,42234
FG Berlin-Brandenburg, 21.04.2022 - 15 K 15132/21 (https://dejure.org/2022,42234)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2022 - 15 K 15132/21 (https://dejure.org/2022,42234)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2022 - 15 K 15132/21 (https://dejure.org/2022,42234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 92b; EStG § 92a Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf eine begünstigte Entnahme aus einem Altersvorsorgevertrag zu Zwecken der Sondertilgung eines Immobiliendarlehens

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Gestattung der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen der Ehefrau zur Tilgung eines Darlehens, das vom Ehemann für die Anschaffung oder Herstellung einer im gemeinschaftlichen Eigentum beider Ehegatten stehenden und von den Ehegatten gemeinsam genutzten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.06.2012 - IX R 29/11

    Abziehbarkeit von Schuldzinsen aus gemeinsamer Ehegatten-Finanzierung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.04.2022 - 15 K 15132/21
    Obwohl die Klägerin die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen hat und auch die ihr zu gleichen Teilen gehörende Immobilie mit Grundschulden belastet hat, wird sie dadurch nicht zur Gesamtschuldnerin (siehe auch Bundesfinanzhof - BFH -Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 29/11, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 1952 ).
  • BFH, 16.02.2022 - X R 26/20

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Unmittelbare Verwendung des geförderten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.04.2022 - 15 K 15132/21
    Dieser Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses steht nicht entgegen, dass der Senat in seiner Entscheidung vom 6. August 2020 ( 15 K 10223/18, anhängig beim Bundesfinanzhof - BFH - zum Aktenzeichen X R 26/20) befunden hat, dass es eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhanges bei der Tilgung nicht bedarf.
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 15 K 10223/18

    Festsetzung des Rückzahlungsbetrags gegenüber dem Zulageberechtigten in den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.04.2022 - 15 K 15132/21
    Dieser Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses steht nicht entgegen, dass der Senat in seiner Entscheidung vom 6. August 2020 ( 15 K 10223/18, anhängig beim Bundesfinanzhof - BFH - zum Aktenzeichen X R 26/20) befunden hat, dass es eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhanges bei der Tilgung nicht bedarf.
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2023 - 15 K 15045/23

    Erbfall und Altersvorsorgezulage - Tilgungsvariante des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Zu diesem Zweck bezieht sich dabei auf die vorangegangenen zwei Varianten, namentlich die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung und stellt einen Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen der Aufnahme des Darlehens und der Anschaffung her (vgl. hierzu Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. April 2022 15 K 15132/21, EFG 2023, 401, Revision angängig unter X R 6/22).
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